Fritz-Schäffer-Grund- und Mittelschule Ostermünchen
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Schulfamilie

Satzung des Fördervereins


Satzung des Fördervereins der Fritz-Schäffer-Schulen-Ostermünchen


§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1) Der Verein trägt den Namen ,,Förderverein der Fritz-Schäffer-Schulen-Ostermünchen". Nach der
Eintragung führt er den Zusatz e. V.
2) Der Verein hat seinen Sitz in 83104 Tuntenhausen, Ostermünchen, Niedergartenweg 7 und soll im
Vereinsregister beim Amtsgericht Traunstein eingetragen werden.3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Ziel und Zweck des Vereins
1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Insbesondere die
Förderung der Bildung und Erziehung durch ideelle und materielle Unterstützung für Kinder und
Jugendliche der Fritz-Schäffer Grund- und Mittelschule.
Dies umfasst u.a.:
a) Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen
einschließlich Wartung und Pflege
b) Ausstattung des Computerbereiches
c) Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen für schulische Wettbewerbe
d) Unterstützung von Klassen-, Kurs- und Gruppenfahrten
e) Gestaltung des Pausenbereichs und des Außengeländes
f) Beschaffung von Sport-, Musik- und Spielgeräten
2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er wird als
Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung
steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften / des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten
Zwecks der Fritz-Schäffer-Grund- und Mittelschule verwendet. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3) Seinen Zweck verwirklicht der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Einwerben von Mitteln,
insbesondere Spenden und Weitergabe der Mittel an die Schule, bzw. bei der Umsetzung der
Projekte.
4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
8) Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich.
9) Auf Beschluss des Vorstandes können sie eine angemessene Aufwandspauschale bis zur Höhe der
Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG erhalten.


§ 3 – Mitgliedschaft
1) Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen
werden, die seine Ziele unterstützen.
2) Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele
des Vereins verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind
von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie sind von der Beitragszahlung befreit und
haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
3) Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber
dem Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Eine Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet
zu werden.
4) Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt, der vom Mitglied schriftlich, mit 4 Wochen Frist zum Ende eines Kalenderjahres
gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann.
b) Als „Schriftform“ bzw. schriftlich sind auch E-Mails zulässig.
c) Tod des Mitglieds oder Auflösung der juristischen Person;
d) Ausschluss aus wichtigem Grund. Darüber entscheidet der Vorstand per Beschluss. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied einen schweren Verstoß gegen den Zweck des
Vereins begeht oder dessen Ansehen schädigt. Vor einer Entscheidung ist der/dem Betroffenen
Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Der Beschluss des Vorstandes ist mit einer Begründung
versehen dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann die/der
Ausgeschlossene beim Vorstand binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung schriftlich
Widerspruch einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Ausschluss.
e) Wenn ein Mitglied mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist, kann es
aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
f) Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des entrichteten
Jahresbeitrages.
5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf
rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.


§ 4 – Organe des Vereins
1) Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand


§ 5 – Mitgliederversammlung
1) Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
a) Die Einladung erhalten die Mitglieder in Textform (z.B. E-Mail, per Ankündigung auf der
Schulwebseite, Aushang am schwarzen Brett in der Schule oder Briefpost) zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
b) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich
beim Vorstand einzureichen.
c) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Viertel der
Mitglieder dies schriftlich beantragt.
2) Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des
Vorstandes geleitet.
a) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über
Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nicht
anderes bestimmt.
b) Gewählt wird in offener Abstimmung. Wird von einem Viertel der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder die geheime Wahl verlangt, muss die Abstimmung geheim erfolgen.
c) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Nicht volljährige Mitglieder sind durch eine gesetzliche
Vertretung, die bei der Abstimmung persönlich anwesend sein muss, stimmberechtigt. Die
Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig, jedoch kann
ein Mitglied höchstens drei andere Mitglieder vertreten.
d) Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt, beschließt die
Versammlung zunächst mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der
Dringlichkeit kann über den Antrag in der Versammlung beraten und beschlossen werden.
Dringlichkeitsanträge auf Abänderung der Satzung sind nicht zulässig.
e) Der Vorstand kann außerdem eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn es
die Belange des Vereins erfordern.
3) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a) die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
b) Entlastung des Vorstands,
c) (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
d) über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen
e) einen Kassenprüfer zu wählen, der weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen
Gremium angehört und nicht Angestellter des Vereins sein darf.
4) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von der
Protokollführung zu unterschreiben und von der Versammlungsleitung gegenzuzeichnen ist.


§ 6 – Der Vorstand
1) Der Vorstand des Vereins setzt sich wie folgt zusammen:
a) Vorsitzende/r (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r (Vorstand im Sinne des § 26 BGB),
c) Kassier (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
d) Schriftführer/in (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
e) Beisitzer, die bei Bedarf berufen werden können, Vorstand und Beisitzer bilden den erweiterten
Vorstand
2) Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB können den Verein gerichtlich und
außergerichtlich allein vertreten, wobei sie an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind.
3) Die einzelnen Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben bis
zur Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Scheidet ein Mitglied des
Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten
Mitgliederversammlung benennen.
4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich der Beschlussfassung
über die Verwendung der Mittel. Zur Festlegung seiner Arbeitsweise kann sich der Vorstand eine
Geschäftsordnung geben.
5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der
Sitzung teilnimmt, auch per Videokonferenz. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Von
den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen.
6) Beschlüsse können auch in Textform im Umlaufverfahren, auch in digitaler Form gefasst werden.
7) Die Beisitzer/innen werden vom Vorstand für jeweils ein Jahr bestellt und sind von der nächsten
Mitgliederversammlung zu bestätigen. Eine Bestellung ist jederzeit widerrufbar. Die
Mitgliederversammlung kann Beisitzer/innen vorschlagen.
8) Die Beisitzer/innen werden vom Vorstand mit Aufgaben betraut. Sie sind zu den Sitzungen des
erweiterten Vorstandes einzuladen und können an ihnen mit beratender Stimme teilnehmen.


§ 7 Kassenführung
1) Der/die Kassenführer/in hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu
erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder bei
dessen Verhinderung, des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.
2) Zum Rechnungsprüfer und gegebenenfalls dessen Stellvertreter wird je ein Mitglied der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen
nicht dem Vorstand angehören. Dem Rechnungsprüfer obliegt die Prüfung der Vereinskasse und des
Vereinsvermögens.
3) Sie/er erstellt/en einen Prüfungsbericht und schlägt der Mitgliederversammlung vor, den
Vorstand zu entlasten oder die Entlastung zu verweigern.
4) Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich.


§ 8 Satzungsänderungen
1) Eine Satzungsänderung kann nur beschlossen werden, wenn sie bei der Einberufung zur
Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt gesondert aufgeführt ist.
2) Eine Satzungsänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
3) Änderungen oder Ergänzungen der Satzung aufgrund einer Auflage des Finanzamts oder des
Registergerichts können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind auf der nächsten
Mitgliederversammlung mitzuteilen.


§ 9 Auflösung
1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen
werden.
2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an die Gemeinde Tuntenhausen, Graf-Arco-Straße 18, 83104 Tuntenhausen, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung der Bildung
und Erziehung der Jugend.


§ 10 Rechtsanspruch
Alle Leistungen des Vereins an die Fritz-Schäffer-Grund- und Mittelschule erfolgen freiwillig. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht.

Förderverein

Herzlich Willkommen auf der Seite des Fördervereins der Fritz-Schäffer-Schulen-Ostermünchen e. V.

 

Wir wollen in erster Linie Füreinander sein - und Miteinander etwas bewegen!

 

Was tun wir?

Wir unterstützen Aktivitäten und Projekte, die das schulische Leben bereichern.

Finanzielle Zuschüsse des Fördervereins ermöglichen oft die Anschaffung zusätzlicher Lernmittel, Materialien und Medien. Frontbild

 

Unsere aktuellen Pläne:

--> Gestaltung des Pausenhofs und der Spielgeräte

--> Ausstattung des Computerbereiches optimieren

--> bedarfsorientierte Unterstützung bei Klassen- und Gruppenfahrten

--> Boulderwand zur Nutzung in den Pausen, im Sportunterricht und OGTS

--> Hilfen zur Konzentrationsförderung und Lernunterstützung finden und integrieren

 

Was brauchen wir?

Menschen mit Herz, die unsere Arbeit aktiv mit Spenden unterstützen oder tatkräftige Hilfe anbieten können.

Kontaktieren Sie uns: Förderverein

Hier finden Sie unsere Vereinssatzung!

Beitrittserklärung Förderverein

 

Wer sind wir?

RichterS2024 

Erste Vorsitzende Sabine Richter-Scharschmidt, 44 Jahre und 2 Kinder, Verwaltungsfachangestellte Kommunalverwaltung. "Ich engagiere mich im Verein, weil ich versuchen möchte die (Schul)-Welt für unsere Kinder etwas schöner zu machen, auch wenn nur im kleinen Wirkungskreis und auf unsere Schule begrenzt. Aber wir wissen, kleine Taten können Großes bewirken. Insofern wollen wir mit unseren Projekten für Chancengleichheit sorgen und dort unterstützen, wo es gebraucht wird."

 

Zweite Vorsitzende Margaret Careddu-Bayr: "Ich bin 53 Jahre alt, habe zwei wundervolle Kinder und bin Schulleiterin dieser Schule. Zusätzlich habe ich die Ehre, als 2. Vorsitzende unseres Fördervereins tätig zu sein. Unsere Schule und der Förderverein sind für mich eine echte Herzensangelegenheit. Als Mutter und Pädagogin liegt es mir besonders am Herzen, die ganzheitliche Entwicklung unserer Kinder zu fördern. Der Förderverein spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem er Projekte und Aktivitäten unterstützt, die über den normalen Unterricht hinausgehen. Diese zusätzlichen Angebote tragen dazu bei, die schulischen, persönlichen und sozialen Fähigkeiten unserer Schüler zu stärken. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit Ihnen und unserem engagierten Team daran zu arbeiten, unsere Schule zu einem noch besseren Lern- und Lebensraum für unsere Kinder zu gestalten. Ihre Unterstützung und Ihr Engagement sind von unschätzbarem Wert und ich danke Ihnen von Herzen dafür."

 

Schriftführerin Birgit Decker: "Ich habe ich die Ehre, als Schriftführerin im Förderverein tätig zu sein. Der Förderverein spielt eine entscheidende Rolle dabei, unsere Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung zu unterstützen und ihnen zusätzliche Lern- und Erfahrungsräume zu eröffnen. Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen können wir Projekte und Aktivitäten realisieren, die weit über den regulären Unterricht hinausgehen und zur persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung unserer Schüler beitragen. In meiner Funktion als Schriftführerin kümmere ich mich um die Dokumentation und Verwaltung unserer Arbeit im Förderverein, um sicherzustellen, dass unsere Bemühungen transparent und gut organisiert sind. Darüber hinaus ermöglicht mir mein Engagement im Förderverein, eine Brücke zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern zu schlagen. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um ein starkes, unterstützendes Netzwerk zu schaffen, das unseren Schülern hilft, ihr volles Potenzial zu entfalten. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen Ideen und Projekte umzusetzen, die unsere Schule bereichern und den Schülern wertvolle Erfahrungen ermöglichen. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unserer Kinder positiv gestalten."

 AnnamariaS2024

Kassier Anna-Maria Pfitzner, 34 Jahre, Mama & Pflegemama von 3 ganz tollen Kindern und glücklich verheiratet, Waldkindergartenleitung NANO Tuntenhausen. “Ich wollte bei dem Förderverein mitmachen, weil ich denke, dass wir der Schule und somit natürlich auch unseren Kindern unter die Arme greifen können. Ich freue mich auf die Projekte, die wir zusammen umsetzen werden und bin gespannt und in freudiger Erwartung, was wir in Zukunft alles schaffen können!“

 

CassandraB2024Kassenprüferin Cassandra Brummer, 40 Jahre und 3 Kinder, Fachkrankenschwester für Intensivmedizin und Anästhesie. "Ich engagiere mich im Förderverein, weil wir nur gemeinsam etwas Gutes schaffen können. Mir liegt die Zukunft unserer Kinder am Herzen, deshalb versuchen wir in der Schule für alle etwas zu leisten, was nachhaltig Erfolge bringt und die Gemeinschaft stärkt."

 
 
SteffiH2024Kassenprüferin Steffi Hamberger 41 Jahre alt und 2 Kinder, Verwaltungsfachangestellte im Gesundheitswesen. "Ich engagiere mich im Förderverein, weil ich mich für Dinge/Projekte einsetzen möchte, dir mir wichtig sind und am Herzen liegen. Denn nur gemeinsam kann man etwas bewegen."
 
 
 
 
 
 
 
 
 

SoerenP2024Kassier-Assist Sören Pfitzner, 39 Jahre (Bj. 85): "Vater und Pflegevater von mindestens drei Kindern und meistens glücklich verheiratet. Beruflich bin ich als Prüf- und Servicetechniker für brandschutztechnische Anlagen in Oberbayern bei der Elektro-RWA Leichmann GmbH tätig.

Ich engagiere mich im Förderverein, weil hier eine wertvolle Plattform entstanden ist, um auf die Bedürfnisse und Wünsche der Schüler*innen einzugehen und gemeinsam an ihrer Umsetzung zu arbeiten. Unser erstes größeres Projekt – die Boulderwand – zeigt, dass unser Engagement Früchte trägt. Es wäre für die Kinder ein absoluter Mehrwert, wenn wir auch künftig weitere große Projekte realisieren können."

 
 
Beisitzer und IT-Unterstützung Tibor Bolvary: "Ich bin Fachlehrer für Technik und IT an dieser Schule. Neben meiner Lehrtätigkeit betreue ich auch unsere Homepage und freue mich, Ihnen stets aktuelle Informationen und Neuigkeiten präsentieren zu können. Zusätzlich engagiere ich mich als Beisitzer in unserem Förderverein. Dieser Verein liegt mir besonders am Herzen, da er entscheidend dazu beiträgt, die ganzheitliche Entwicklung unserer Schüler zu unterstützen. Durch die Förderung von Projekten und Aktivitäten ermöglichen wir es unseren Kindern, über den regulären Unterricht hinaus wertvolle Erfahrungen zu sammeln und ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu stärken. Als Techniker und IT-Spezialist sehe ich es als meine Aufgabe an, den digitalen Wandel an unserer Schule voranzutreiben und den Kindern die notwendigen Kompetenzen für die Zukunft zu vermitteln. Der Förderverein bietet dabei eine wichtige Plattform, um innovative Ideen und Projekte zu realisieren. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen und unserem engagierten Team daran zu arbeiten, unsere Schule zu einem noch besseren Ort des Lernens und der Entwicklung zu machen!"

 

 

 

Schule ist mehr...

... hier finden sich alle "Schul-Add-ons"...

Ein Tisch zum be-greifen!

Unsere E-Screens sind immer im Einsatz

Gesundes Kochen mit der Lindner-Greither-Stiftung

Wir kochen mit der Greither-Lindner-Stiftung

Besuch im Künstlerwald Hörmating

Exkursion nach Götting

Projekt "Künstlerwald"

Wanderung zum Bücherladen nach Aßling

Besuch des Sägewerks

Junges Theater Rosenheim zu Gast

Lauf dich fit-Challenge

Lesung mit Katja Brandis

Medienerziehung mit Frau Gerber

unsinniger Donnerstag

Wir waren in der Berufsschule

 

Offenen Ganztagesschulen

 

ogtsUnsere „Offenen Ganztagesschulen“ sowohl in der Grund- als auch in der Mittelschule erfreuen sich weiterhin großen Zuspruchs. Neben der schulischen Betreuung der Kinder, z. B. die Unterstützung bei den Hausaufgaben oder der Förderunterricht für einige Jahrgangsstufen, werden die Nachmittage kreativ und aktiv von den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestaltet. Wir freuen uns, auch in diesem Jahr wieder ein vielfältiges kostenloses „Offenes Ganztagesangebot“ hier vor Ort anbieten zu können.

Flyer OGTS Grundschule

Flyer OGTS Mittelschule

 

 

Jugendsozialarbeit an der Mittelschule

Logo dwro

 

 

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler,

als Jugendsozialarbeiterin bin ich direkt an Ihrer bzw. Eurer Schule tätig und stehe sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch Eltern und Lehrkräften unterstützend zur Seite. Mein Ziel ist es, junge Menschen bei schulischen und persönlichen Herausforderungen zu begleiten und ihnen durch individuelle Beratung zu helfen, ihr volles Potenzial zu entfalten – in einem vertrauensvollen und wertschätzenden Umfeld.

Gemeinsam mit Lehrkräften, der Schulleitung und anderen Fachkräften setze ich mich dafür ein, dass unsere Schülerinnen und Schüler ein umfassendes Unterstützungssystem erfahren. Dabei ist mir die Zusammenarbeit mit Ihnen, den Eltern, besonders wichtig. Ob bei Erziehungsfragen oder der Vermittlung weiterer Hilfsangebote – sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit Ihnen bzw. Euch.

Katrin RohdeROD JAS 2024

Wo bin ich zu erreichen?

 

Büro Jugendsozialarbeit in der Mittelschule Ostermünchen/Raum 101

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon im Büro: 08067 8815256

Termine nur nach Vereinbarung!

Bürozeiten:

Mo - Di: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Do: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr (Abendsprechzeiten sind am Donnerstag nach Vereinbarung möglich)

Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern
Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Ostermünchen

Frau Katrin Rohde

Jugendsozialarbeit   Praxisklasse  Herrn  Lorenz Huber

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